FC Flyeralarm Admira erhält Lizenz für die Saison 2024/25!

Der FC Flyeralarm Admira erhält vom Senat 5 der Bundesliga nach Prüfung und Evaluierung der vorgelegten Unterlagen zum achten Mal in Folge in erster Instanz die Lizenz für das kommende Spieljahr!

„Der Erhalt der Lizenz für die Saison 24/25 freut uns als FC Flyeralarm Admira natürlich sehr und bestätigt, dass  auch abseits des Sports professionell gearbeitet wird. Mein besonderer Dank gilt Lukas Kokail, der die benötigten Unterlagen optimal aufbereitet und das Lizensierungsverfahren abgewickelt hat. Weiters möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern der Österreichischen Fußball Bundesliga für die Prozessbegleitung bedanken“, erklärt Geschäftsführer Niklas Belihart.

Die offizielle Aussendung der Bundesliga:

Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga (RA Dr. Hofer-Zeni, Ass.-Prof. Amberger PhD, Dr. Dösinger, Mag. Gaedke, Mag. Pros, RA Dr. Schatzmann, Mag. Schwarz, Mag. Milchrahm) fasste am 11. April 2024 im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga folgenden
Beschluss:

Gemäß den Bestimmungen für das Lizenzierungsverfahren der Österreichischen Fußball-Bundesliga wird dem Lizenzbewerber FC Flyeralarm Admira die Lizenz zur Teilnahme an den Bewerben der Österreichischen Fußball-Bundesliga für das Spieljahr 2024/25 erteilt.

Feststellungen zum Lizenzierungsverfahren

Die Lizenz wird ausschließlich der oben angeführten Rechtsperson erteilt. Eine Übertragung der Lizenz ist gemäß Kapitel 4 Abschnitt 4.2.1.3 der Bundesliga-Lizenzbestimmungen unzulässig. Über etwaige Auflagen/Sanktionen wird vom Senat 5 gesondert entschieden.

Eine erteilte Lizenz für die höchste Spielklasse 2024/25 berechtigt auch an einer Bewerbsteilnahme an der 2. Liga 2024/25, da dies explizit beantragt wurde und alle Voraussetzungen für eine Zulassungserteilung vorliegen.

Das Lizenzierungsverfahren ist ein verbandsinternes Verfahren mit einem verbandseigenen Rechtsschutzsystem (Protestkomitee, Schiedsgericht). Grundlage der Entscheidung des Senates 5 sind jene Informationen, die vom Lizenzbewerber zur Verfügung gestellt wurden; dass diese Informationen richtig und vollständig sind, liegt in der Verantwortung des Lizenzbewerbers.

Die Österreichische Fußball-Bundesliga kann daher bei der Erteilung der Lizenz keine Fortbestandsgarantie für den Lizenzbewerber abgeben. Die wirtschaftliche Verantwortung liegt daher ausschließlich beim Lizenzbewerber. Schadenersatzansprüche gegen die Österreichische Fußball-Bundesliga sowie gegen die am Lizenzierungsverfahren beteiligten Personen sind daher ausgeschlossen.

 

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